Sehverlauf, Bewertungen, Suchanfragen und daraus abgeleitete Interessen können ein detailliertes Profil bilden. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht unter Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung vor.

Den Datenumfang eingrenzen

Fragen Sie nach gespeicherten Verlaufsdaten, Profilmerkmalen, Empfehlungsableitungen, Gerätekennungen, Empfängern und Speicherdauer. Geben Sie Konto-E-Mail und nötige Identifikationsdaten sicher an. Versenden Sie keinen Ausweis unaufgefordert; der Anbieter darf Identität prüfen, sollte aber verhältnismäßig vorgehen.

Berichtigung und Löschung unterscheiden

Falsche Stammdaten können berichtigt werden. Bei Löschung können Ausnahmen und Aufbewahrungspflichten bestehen, etwa für Rechnungen; außerdem ist die Löschung einzelner Verläufe von der Kündigung des gesamten Kontos zu trennen. Bitten Sie um Erklärung, wenn Daten nicht gelöscht werden.

Antwort und technische Wirkung prüfen

Speichern Sie Anfrage, Eingangsbestätigung und Antwortdatum. Kontrollieren Sie später Verlauf, Empfehlungen und aktive Geräte, ohne sofort neue Nutzungsdaten zu erzeugen. Bleibt eine Antwort unverständlich, stellen Sie eine konkrete Rückfrage oder wenden Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsicht.

  • Verantwortlichen Dienst identifizieren
  • Datenkategorien und gewünschtes Recht benennen
  • Anfrage und Antwort fristgerecht dokumentieren

Fazit

Eine zielgenaue Datenschutzanfrage ist leichter zu bearbeiten als der pauschale Satz „Löscht alles“. Sie schafft Klarheit darüber, welche Sehprofildaten bestehen und was mit ihnen geschieht.

Quellen